Schul-ABC Übersicht

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  • Unterricht an religiösen Feiertagen

Schülerinnen und Schülern ist an kirchlichen Feiertagen Gelegenheit zu geben am Gottesdienst oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen.

Der Wunsch zur Teilnahme an einer religiösen Veranstaltung ist von den Eltern dem Klassenlehrer rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.  Auf Antrag sind Schüler am Tag nach der Konfirmation oder Erstkommunion vom Unterricht zu befreien. Bei entsprechenden anderen religiösen Feiern ist in gleicher Weise zu verfahren.